KOSTENLOSES PROBETRAINING nach vereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz
1. Mitgliedsvertrag und Änderung der AGBs
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Mitgliedsvertrages und gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen Handlungen der Sportstätte des Vereins “Molon Labe MMA Club e.V.”, einschließlich der Nutzung der Molon Labe Lounge, mit seinen Mitgliedern. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn sie dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderungen übermittelt werden und das Mitglied nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Neufassung schriftlich widerspricht. Bei einer Änderung der Rechts- und Geschäftsform des Vereins ist die Zustimmung des Mitgliedes nicht erforderlich. Der Vertrag bleibt in der Rechtsnachfolge unberührt.
2. Aufnahmegebühr/ Verwaltungskosten
Es ist von jedem Mitglied, das sich für die Mitgliedschaftspakete RED, GOLD oder PLATINUM entscheidet, eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50 € zu entrichten. Die Mitgliedschaft des Pakets BLACK ist von dieser Aufnahmegebühr ausgenommen. Entscheidet sich ein Mitglied jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erneut für das Paket BLACK, wird eine einmalige Verwaltungspauschale von 50 € fällig. Diese Pauschale wird unabhängig von der Anzahl der Buchungen des Pakets BLACK nur einmal erhoben.
3. Probemonat
Das Mitglied kann die Mitgliedschaft innerhalb der ersten 30 Tage schriftlich widerrufen. Als Kosten entstehen dem Mitglied dann nicht mehr als der Monatsbeitrag sowie die Aufnahmegebühr. Für die im Rahmen der Mitgliedschaft erworbene Ausrüstung, zu der Trainingsshirts, Kopfschutz, Mundschutz, Tiefschutz, Handschuhe und weitere Artikel zählen, werden aus hygienischen Gründen keine Kosten erstattet. Ab dem Zeitpunkt des Erwerbs wird diese Ausrüstung Eigentum des Käufers.
4. Minderjährige und Übertragbarkeit
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist eine Mitgliedschaft nur mit der Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich. Mitglieder zwischen 16 und 18 Jahren dürfen die Fitnessgeräte nur mit der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten nutzen. Der Vertrag ist grundsätzlich nicht übertragbar. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift (bei Minderjährigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten), sportlich gesund zu sein und an den vom Verein Molon Labe MMA Club e.V. angebotenen Kursen gesundheitlich uneingeschränkt teilnehmen zu können. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung des Mitglieds kann der Verein die Vorlage eines ärztlichen Attests als Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verein verlangen.
5. Dauer der Mitgliedschaft
Die Vertragslaufzeit der Mitgliedschaft richtet sich nach dem gewählten Paket:
• BLACK: 1 Monat
• RED: Wahlweise 1 Jahr oder 2 Jahre
• GOLD: Wahlweise 1 Jahr oder 2 Jahre
• Platinum: 2 Jahre
Die Laufzeit beginnt grundsätzlich am ersten des Monats, der auf den Monat der Vertragsunterzeichnung folgt. Mitglieder haben jedoch die Möglichkeit, ab Unterzeichnung des Vertrages sofort die im Vertrag gewählten Leistungen des Vereins Molon Labe MMA Club e.V. zu nutzen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die ausgewählte Laufzeit, wenn nicht mindestens einen Monat, jedoch spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer eine Kündigung per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung ausgesprochen wird. Eine Kündigung vor Beginn der ursprünglichen Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
6. Anpassung der Mitgliedsbeiträge
Der Tarif für das Mitglied passt sich automatisch der Mitgliedschaft des Mitgliedes an. Sollte ein Mitglied den Wechsel in ein anderes Paket wünschen, so wird damit ein neuer Vertrag geschlossen. Ein Wechsel in das Paket BLACK ist ausgeschlossen.
7. Bezahlung des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus zum ersten eines jeden Kalendermonats für den Folgemonat fällig und wird per Lastschriftverfahren automatisch von dem vom Mitglied angegebenen Bankkonto abgebucht.
8. Zahlungsverzug, Rücklastschrift, Mahnung und Inkassowesen
Kommt das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Verzug, werden die Mitgliedsbeiträge für die gesamte Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus wird für jede Mahnung eine Kostenpauschale bestehend aus Bearbeitungskosten (10 Euro), Versandpauschale (2 Euro), Mahnkosten (5 Euro) und Rückbuchungskosten (5 Euro) erhoben.
Für jede Zahlungserinnerung wird eine Gebühr von 2 Euro erhoben, die mit der nächsten Rechnung automatisch abgebucht wird.
Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung, Widerspruch oder fehlerhaft angegebenen Daten sind alle daraus resultierenden Bankgebühren ausschließlich vom Mitglied zu tragen. Kommt es nicht zur Zahlung, wird die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt oder Inkassodienst übergeben. Die daraus entstehenden Mehrkosten sind ebenfalls vom Mitglied zu tragen. Für ausstehende Beiträge minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
9. Sonstige offene Beträge
Alle zusätzlichen Beträge für Produkte und Dienstleistungen, wie Trainingsshirts, Personaltraining, Nahrungsergänzungsmittel, Ernährungspläne und Beiträge zur Strafkasse, werden automatisch per Lastschrift vom hinterlegten Bankkonto des Mitglieds abgebucht.
10. Öffnungszeiten und Nutzungsumfang
Der Molon Labe MMA Club e.V. gewährt seinen Mitgliedern zu den offiziellen Öffnungszeiten Zugang zu den vereinbarten Leistungen gegen das festgelegte Entgelt. Leistungen, die außerhalb dieser Zeiten erbracht werden, gelten als zusätzliche Dienste, die entweder vom Verein selbst oder von einem Kooperationspartner bereitgestellt werden. Der Verein behält sich das Recht vor, für diese zusätzlichen Dienste eine separate Gebühr zu berechnen.
11. Sauberkeit
Die Räumlichkeiten des Molon Labe MMA Club e.V. sind mit Sorgfalt und unter Beachtung der geltenden Sauberkeitsvorschriften zu nutzen. Jedes Mitglied verpflichtet sich, zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung im gesamten Vereinsbereich beizutragen und das Vereinseigentum pfleglich zu behandeln. Verschmutzungen sind umgehend und eigenverantwortlich zu beseitigen. Sämtlicher anfallender Müll ist gemäß den Vorgaben des Vereins ordnungsgemäß zu entsorgen.
Im ersten Flur, der einen Schuhschrank beinhaltet, ist das Tragen von Straßenschuhen gestattet. Ab der nachfolgenden Tür, die in den zweiten Flur führt, beginnt die verbindliche Barfußzone. Dies umfasst den zweiten Flur sowie alle angrenzenden Trainingsbereiche. Das Betreten dieser Zonen mit Straßenschuhen ist strengstens untersagt. Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen behält sich der Verein das Recht vor, Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
12. Mündliche Absprachen
Zu keinem Zeitpunkt bestehen mündliche Absprachen. Jegliche Änderungen dieser AGBs oder des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.
13. Werben von Mitgliedern
Mitglieder, die das Kampfsportangebot des Molon Labe MMA Club e.V. nutzen und ein neues Mitglied werben, erhalten einen Rabatt von 10 % auf den Grundpreis des Mitgliedsbeitrags, den sie bei Vertragsabschluss gewählt haben.
14. Änderung persönlicher Daten
Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen der Anschrift, des Namens, der Kontoverbindung und anderer Kontaktinformationen unverzüglich dem Molon Labe MMA Club e.V. mitzuteilen. Kosten, die durch die Ermittlung aktueller Adressdaten oder aufgrund von Rücklastschriften entstehen, fallen dem Mitglied zur Last, falls es versäumt, seine Daten rechtzeitig zu aktualisieren.
Alle Änderungen müssen in Schriftform eingereicht werden, entweder per Post oder E-Mail an folgende Adressen:
E-Mail: management@molon-labe-mma.de
Postanschrift: Molon Labe MMA Club e.V., Dieringhauser Straße 2, 51645 Gummersbach
15. Kampf und Schutzausrüstung
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich die erforderliche und vorschriftsmäßige Ausrüstung für das MMA-Training zu beschaffen. Zur notwendigen Ausrüstung gehören Kopfschutz, Zahnschutz, Genitalienschutz, optional Brustschutz, Bandagen, Schienbeinschoner und Fußschoner. Welche spezifischen Ausrüstungsgegenstände benötigt werden, kann beim Trainer erfragt werden.
Umgang mit geliehenem Equipment
Mit dem Vereinsinventar und den Geräten ist sorgfältig umzugehen. Jegliche Beschädigungen sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. Dies betrifft sowohl selbst verursachte als auch festgestellte Schäden. Mitglieder haften für verlorengegangenes oder beschädigtes Inventar sowie technische Geräte. Die Geräte und Einrichtungen dürfen ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung verwendet werden.
16. Hygienevorschriften
Aufgrund der körpernahen Natur des Sports ist es essentiell, dass alle Mitglieder zu einem angenehmen Trainingsumfeld beitragen. Hierzu legen wir großen Wert auf persönliche Sauberkeit und eine gepflegte Erscheinung.
· Finger- und Fußnägel: Es ist wichtig, dass die Nägel stets kurzgehalten und sauber sind, um Verletzungen zu vermeiden.
· Trainingsequipment: Jedes Mitglied ist angehalten, das Trainingsequipment nach jedem Gebrauch zu reinigen und ordentlich zu verstauen. Dies minimiert das Verletzungsrisiko und trägt zur Langlebigkeit der Ausrüstung bei.
· Trainingsbekleidung: Saubere Trainingskleidung ist für jedes Training erforderlich. Dies umfasst sowohl Trainingsshirts als auch Hosen. Die Mitglieder sollten ein Wechselshirt bereithalten, um die Hygiene während des Trainings zu gewährleisten.
· Körperhygiene: Persönliche Hygiene ist entscheidend. Wir bitten alle Mitglieder, vor dem Training zu duschen und Deodorant zu verwenden, um unangenehmen Körpergeruch zu vermeiden und eine angenehme Trainingsatmosphäre zu erhalten.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist essentiell, um die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitglieder zu schützen und eine respektvolle Trainingsumgebung zu fördern.
17. Sportpass
Jedes Mitglied, das die Absicht hat, an Kämpfen, Turnieren und Meisterschaften teilzunehmen, ist verpflichtet, einen Sportpass zu besitzen. Die Kosten für den Verbandssportpass belaufen sich auf 25 € pro Mitglied.
18. Weisungen durch Mitarbeiter
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Weisungen aller Mitarbeiter, Trainer und Vorgesetzten des Molon Labe MMA Club e.V. Folge zu leisten. Diese Regelung dient der Sicherstellung eines geordneten und sicheren Trainingsbetriebs. Bei Nichteinhaltung der Anweisungen muss das Mitglied mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die einen vorübergehenden oder sogar dauerhaften Ausschluss aus dem Verein einschließen können.
19. Konsumverbote
Der Konsum von Suchtgiften sowie das Mitbringen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und anderen Substanzen, die die körperliche Leistungsfähigkeit künstlich erhöhen sollen, ist im Sportareal des Molon Labe MMA Club e.V. strikt untersagt. Es ist ebenfalls verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben oder auf andere Weise zugänglich zu machen.
Die Teilnahme am Unterricht unter Einfluss berauschender Mittel ist strengstens verboten. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen behält sich der Verein das Recht vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadensersatz in Höhe von 500 € geltend zu machen. Kann das Mitglied nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, wird nur der nachgewiesene Betrag geschuldet. Verstöße gegen das Drogenverbot werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
20. Verstoß gegen den Vertrag
Bei Sachbeschädigung, Körperverletzung, Verstößen gegen diesen Vertrag, Missachtung der Hausordnung oder Nichteinhaltung der Weisungen des Trainers und/oder des Personals hat der Molon Labe MMA Club e.V. das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Neben der Vertragskündigung kann der Verein Schadensersatzansprüche geltend machen.
Vertragswidriges Verhalten, das zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages oder einem vorübergehenden Ausschluss vom Training führt, entbindet das Mitglied nicht von der Verpflichtung, die Mitgliedsbeiträge für die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlen.
Ein “Nachtrainieren” der während der Suspendierung versäumten Zeit ist ausgeschlossen.
21. Pünktlichkeit
Jedes Mitglied ist verpflichtet, spätestens 15 Minuten vor Trainingsbeginn in der Trainingsstätte anwesend zu sein. Diese Zeit ist dafür vorgesehen, sich angemessen auf den Unterricht vorzubereiten, beispielsweise durch Umkleiden, Aufwärmen oder andere notwendige Maßnahmen. Darüber hinaus kann die Zeit für organisatorische Angelegenheiten genutzt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Trainings sicherzustellen.
Bei Verspätungen wird eine Strafgebühr in die Strafkasse des Vereins erhoben. Diese Strafgebühr wird gesammelt und im folgenden Monat automatisch per Lastschrift vom Bankkonto des Mitglieds eingezogen. Die Höhe der Strafgebühr richtet sich nach den Vorgaben des Vereins und dient der Förderung von Pünktlichkeit und Disziplin im Trainingsbetrieb.
22. Fernbleiben von Übungsstunden
Das Fernbleiben von Übungsstunden berechtigt das Mitglied nicht zu einer Rückerstattung von Beiträgen. Die vereinbarte Vergütung ist auch dann vollständig zu zahlen, wenn die angebotenen Leistungen des Vereins nicht in Anspruch genommen werden.
23. Ausfall von Leistungen seitens des Vereins
Sollte es der Leitung des Vereins Molon Labe MMA Club e.V. aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Krankheit, Wetterumstände, Verkehrsbedingungen) oder aufgrund von Veranstaltungen (z.B. Turniere, Lehrgänge, Seminare) sowie durch Reparatur- oder Wartungsarbeiten unmöglich sein, bestimmte Leistungen zu erbringen, besteht kein Anspruch des Mitglieds auf Schadensersatz oder Ersatzstunden.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Kursleiter ist ausgeschlossen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzstunden, wenn der Verein aufgrund von Urlaub, Wettkämpfen, Prüfungen, Lehrgängen oder sonstigen Aktivitäten seine Leistungen vorübergehend nicht erbringen kann.
24. Haftungsbeschränkung
Der Molon Labe MMA Club e.V. übernimmt keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle oder den Verlust von Kleidung und Wertgegenständen. Das Bereitstellen von Umkleideräumen begründet keine Haftung für dort abgestellte oder untergebrachte Gegenstände. Ebenso haftet der Verein nicht für auf dem Gelände geparkte Fahrzeuge, einschließlich Pkw, Motorräder, Fahrräder oder Roller.
Die Haftung des Molon Labe MMA Club e.V. für Verletzungen, die im Rahmen des Trainings, bei Wettkämpfen oder Lehrgängen entstehen, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vereins oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen sind. Schadensersatzansprüche für gesundheitliche Schäden, die auf die Nichtbeachtung ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen oder auf die persönliche Konstitution des Mitglieds zurückzuführen sind, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Der Verein behält sich das Recht vor, das Trainingsangebot und die Öffnungszeiten jederzeit anzupassen, sofern dies organisatorisch erforderlich ist. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.
Jedes Mitglied erhält ein Duplikat des unterzeichneten Vertrages. Die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unterschrift des Mitglieds bestätigt.
25. Missachten der Hausordnung
Bei Missachtung oder Verstößen gegen die Hausordnung wird das Mitglied vom Molon Labe MMA Club e.V. schriftlich abgemahnt. Bei wiederholten Abmahnungen behält sich der Verein das Recht vor, das Mitglied vorübergehend zu suspendieren oder den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen.
In bestimmten Fällen, wie z. B. bei wiederholtem Fehlverhalten, kann eine Strafzahlung in die vereinsinterne Strafkasse erhoben werden. Diese wird im folgenden Monat per Lastschrift vom Mitglied eingezogen.
Für Schäden, die durch das Mitglied verursacht werden, haftet der Verursacher in vollem Umfang.
26. Parkplatzregelung
Die zwei Parkplätze, die vom Molon Labe MMA Club e.V. zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich für das Personal reserviert. Mitglieder oder andere Personen sind nicht berechtigt, diese Parkplätze zu nutzen. Der Verein behält sich das Recht vor, unbefugt abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen.
Zusätzlich kann für jeden Verstoß gegen diese Regelung eine Strafzahlung in die vereinsinterne Strafkasse erhoben werden.
Für Mitglieder und Besucher steht ein Park-and-Ride-Parkplatz in etwa 200 Metern Entfernung zur Verfügung, der ausreichend Platz bietet.
27. Nachtruhe
Im gesamten Bereich des Molon Labe MMA Club e.V., einschließlich der Trainingsräume, Umkleiden, Duschen und der Molon Labe Lounge, ist stets Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Besonders nach 22:00 Uhr ist auf Ruhe zu achten, um die Nachtruhe der Umgebung nicht zu stören.
Bei Verstößen gegen das Ruhegebot haftet das betreffende Mitglied für entstehende Schäden oder Konsequenzen. Zusätzlich kann eine Strafzahlung in die vereinsinterne Strafkasse erhoben werden.
28. Zusätzliche Leistungen und Kosten
Dem Mitglied können bei Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen (z. B. Ernährungspläne, Personaltraining, Zusatztraining) sowie durch Beiträge zur Strafkasse weitere Kosten entstehen. Die Höhe der Kosten und die genaue Aufschlüsselung richten sich nach den jeweils vereinbarten Leistungen und dem abgeschlossenen Vertrag.
Informationen zu den aktuellen Kosten und Beiträgen, einschließlich der Strafkasse, sind im SportMember.de-Mitgliedsbereich des Vereins einsehbar. Dies gilt sowohl für die Webversion als auch für die mobile App.
29. Veröffentlichung von Bild und Videomaterial
Am Ende dieses Formulars befindet sich eine separate Einwilligungserklärung, die das Mitglied ausfüllen und unterschreiben kann, falls es der Veröffentlichung zustimmen möchte.
30. Stilllegung des Vertrages und Sonderkündigungsrecht
Stilllegung
Kannst du aufgrund eines Wohnortwechsels (mindestens 50 km Entfernung zum Verein), eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Krankheit, die eine nachhaltige Trainingsunfähigkeit mit sich bringt, nicht mehr am Unterricht teilnehmen, wird die Mitgliedschaft zum Ende des Monats aufgehoben, in dem die Situation aufgetreten ist. Für die außerordentliche Kündigung ist eine Meldebescheinigung oder ein ärztliches Attest von einem Facharzt erforderlich.
Einfrierung
Berufliche Gründe, wie Montagearbeiten, Auslandseinsätze oder andere vergleichbare Verpflichtungen, die eine regelmäßige Teilnahme am Training unmöglich machen, berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung. In solchen Fällen kann die Mitgliedschaft jedoch vorübergehend stillgelegt oder eingefroren werden. Die Stilllegung erfolgt nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Arbeitgeberbescheinigung) und unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen.
Bearbeitungsgebühr
In jedem Fall wird für die Stilllegung oder das Einfrieren des Vertrags eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben.
31. Beachtung des Notwehtrrechts
Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich das Mitglied, die in den Kursen erlernten Techniken ausschließlich in den Trainingskursen, bei sportlichen Wettkämpfen oder im Rahmen der gesetzlichen Notwehr gemäß § 32 StGB anzuwenden. Die missbräuchliche Anwendung dieser Techniken außerhalb des genannten Rahmens ist untersagt und kann sowohl rechtliche als auch vereinsinterne Konsequenzen nach sich ziehen.
32. Verschwiegenheitspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Mitgliedschaft oder durch den Molon Labe MMA Club e.V. anvertrauten oder bekannt gewordenen Informationen und Geheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, interne Abläufe, personenbezogene Daten anderer Mitglieder sowie vertrauliche Vereinsinterna.
Bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ist das Mitglied verpflichtet, eine Vertragsstrafe von mindestens 1.000,00 € zu zahlen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Verein vorbehalten. Sollte das Mitglied nachweisen können, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, wird nur der nachgewiesene Betrag geschuldet.
33. Videoüberwachung
Zum Schutz von Mitgliedern, Mitarbeitern und Vereinseigentum wird der Molon Labe MMA Club e.V. videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit und der Aufklärung von Straftaten. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich für diesen Zweck genutzt und im Einklang mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Die Videoüberwachung betrifft ausschließlich die öffentlich zugänglichen Bereiche wie Eingänge, Flure und Trainingsräume. Bereiche wie Umkleiden, Duschen und Toiletten werden nicht überwacht, um die Privatsphäre der Mitglieder zu wahren.
Die Aufzeichnungen werden für maximal 72 Stunden gespeichert und danach automatisch gelöscht, sofern keine sicherheitsrelevanten Vorfälle vorliegen, die eine längere Speicherung erfordern. Mitglieder haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen zu lassen, sofern gesetzlich zulässig.
34. Datenschutz
Der Verein Molon Labe MMA Club e.V. erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder, soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere die Verwaltung der Mitgliedschaft, die Organisation des Trainingsbetriebs, die Kommunikation mit den Mitgliedern sowie die Sicherstellung eines reibungslosen Vereinsablaufs. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung) oder, soweit berechtigt, gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse).
Zur Unterstützung seiner organisatorischen Abläufe nutzt der Verein die Plattform SportMember.de. Mitglieder, die sich über SportMember.de registrieren, erklären sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie des Plattformbetreibers einverstanden. Diese sind auf der Website von SportMember.de einsehbar.
Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Registrierung und Nutzung von SportMember.de erfolgt, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Plattformbetreibers. Der Verein Molon Labe MMA Club e.V. übernimmt keine Haftung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch SportMember.de und haftet nicht für mögliche Datenschutzverstöße oder sonstige Ansprüche, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben.
Erfassung bei Betreten der Vereinsräume
Beim Betreten der Trainingsstätte des Vereins Molon Labe MMA Club e.V. können Datum, Uhrzeit und Name des Mitglieds erfasst und gespeichert werden, um die Nutzung der Räumlichkeiten zu dokumentieren und die Sicherheit zu gewährleisten.
Mitgliederrechte
Die Daten, die der Verein verarbeitet, werden ausschließlich durch den Verein oder weisungsgebundene Dienstleister genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Durchsetzung von Rechten des Vereins erforderlich wird. Die Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Mitglieder haben jederzeit das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen, diese berichtigen oder löschen zu lassen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Für Daten, die über SportMember.de verarbeitet werden, sind Mitglieder aufgefordert, sich direkt an den Betreiber der Plattform zu wenden.
35. Salvatorische Klausel (Teilnichtigkeit nach § 306 BGB)
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Bild-, Video- und Namensdaten
Ich, ___________________________________, erkläre hiermit meine ausdrückliche Einwilligung, dass der Molon Labe MMA Club e.V. meinen Namen sowie Bild- und Videomaterial, auf dem ich zu erkennen bin, für folgende Zwecke verwenden darf:
1. Veröffentlichung im Internet (z. B. auf der Website des Vereins, in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, YouTube).
2. Veröffentlichung in Printmedien (z. B. Vereinsbroschüren, Zeitungsartikeln).
3. Verwendung im TV (z. B. Berichterstattung über Veranstaltungen des Vereins).
4. Sonstige Werbezwecke (z. B. Plakate, Flyer zur Förderung des Vereins).
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist in schriftlicher Form (per E-Mail an management@molon-labe-mma.de oder postalisch an
Molon Labe MMA Club e.V., Dieringhauser Straße 2, 51647 Gummersbach)
zu richten.
Ich wurde darüber informiert, dass die Veröffentlichung im Internet dazu führen kann, dass die Daten weltweit abrufbar sind. Es besteht die Möglichkeit, dass Dritte die Daten ohne Zustimmung weiterverwenden.
Ich nehme zur Kenntnis, dass mir durch eine Verweigerung der Einwilligung oder einen späteren Widerruf keine Nachteile entstehen.
Datum: ____________________
Name des Mitglieds (in Blockschrift): ____________________
Unterschrift: ____________________
Molon Labe MMA Club e.V.
Dein Zuhause für professionelles MMA-Training
Molon Labe MMA Club e.V.
Dieringhauser Straße 2
51645 Gummersbach
management@molon-labe-mma.de
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